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Nachsorge

Ab dem Tag der Geburt haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung im Wochenbett.

Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen die ersten 10 Tage (ab Geburt) 1-2x täglich die Kosten des Hausbesuchs.
Vom 10. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt sind bis zu 16 weitere Hausbesuche möglich.

Sollten Fragen zum Stillen, Abpumpen oder Abstillen nach diesen 8 Wochen aufkommen, werde ich Ihnen natürlich zur Seite stehen.
Es werden dafür noch insgesamt 8 Kontakte von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Desweiteren haben Sie auch noch Anspruch auf Hebammenbetreuung, wenn Sie Probleme bzw. Ernährungsfragen im 1. Lebensjahres Ihres Kindes haben sollten.

Als Hebamme überwache ich die Rückbildungsvorgänge und die kindliche Entwicklung, außerdem unterstütze ich Sie beim Stillen.

Dazu gehören auch:

  • Kontrolle von Blutdruck (Kreislauf)
  • Abtasten des Bauches der Mutter
  • Beurteilung einer evlt. entstandene Dammverletzung
  • erste Übungen für den Beckenboden / Kreislauf
  • Überwachung / Abheilung des Nabels
  • Gewichtszunahme des Kindes
  • Überwachung einer evtl. Neugeborenengelbsucht
  • Beobachtung von Hautveränderungen, etc.

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