Ab dem Tag der Geburt haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung im Wochenbett.
Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen die ersten 10 Tage (ab Geburt) 1-2x täglich die Kosten des Hausbesuchs.
Sollten Fragen zum Stillen, Abpumpen oder Abstillen nach diesen 8 Wochen aufkommen, werde ich Ihnen natürlich zur Seite stehen. Desweiteren haben Sie auch noch Anspruch auf Hebammenbetreuung, wenn Sie Probleme bzw. Ernährungsfragen im 1. Lebensjahres Ihres Kindes haben sollten. Als Hebamme überwache ich die Rückbildungsvorgänge und die kindliche Entwicklung, außerdem unterstütze ich Sie beim Stillen. Dazu gehören auch:
|